Die Musterberufsordnung wurde von dem 100. Deutschen Ärztetag beschlossen und vom 103. Deutschen Ärztetag sowie 105. Deutschen Ärztetag novelliert. Eine Rechtswirkung entfaltet die Berufsordnung, wenn sie durch die Kammerversammlungen der Ärztekammern als Satzung beschlossen und von den Aufsichtsbehörden
genehmigt wurde.