Ansprechen der Erkrankung auf die Therapie

Autor:  Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 21.12.2021 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e178905

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass auch die Geschwindigkeit, mit der der Patient auf die Behandlung anspricht, ein wichtiger Prognosefaktor ist. Aus diesem Grund wird gemäß der aktuellen Therapieempfehlungen der Studienzentrale im Rahmen des Registers und basierend auf der Therapieoptimierungsstudie EuroNet-PHL-C2) bei allen Patienten bereits nach den ersten beiden Chemotherapie-Zyklen das Therapieansprechen mit Hilfe einer Positronen-Emissions-Tomographie (PET) und bildgebenden Verfahren wie der Magnetresonanztomographie (MRT) oder Computertomographie (CT) überprüft.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen entscheiden über die Notwendigkeit einer Strahlentherapie im Anschluss an die Chemotherapie:

  • Patienten, deren Erkrankung gut (adäquat) auf die Chemotherapie anspricht, erhalten keine Bestrahlung;
  • Patienten mit nicht-adäquatem Therapieansprechen werden bestrahlt.

Dies gilt für alle Patienten gleichermaßen, unabhängig davon, wie fortgeschritten die Erkrankung zum Zeitpunkt der Diagnose war, das heißt, in welchem Therapielevel sie behandelt werden.

Bei Patienten der Therapielevel 2 und 3 (TL-2, TL-3), die eine länger dauernde Chemotherapie erhalten, wird am Ende der Chemotherapie das Therapieansprechen noch ein weiteres Mal überprüft, sofern dieses nach den ersten beiden Chemotherapie-Zyklen nicht gut genug (nicht-adäquat) war. Erst dann wird über die Notwendigkeit einer Strahlentherapie entschieden.

Je nachdem, nach welchem Therapieplan beziehungsweise in welchem Therapiearm die Patienten behandelt werden, entscheidet das Ergebnis dieser dritten PET-CT oder PET-MRT darüber, welche Regionen bestrahlt werden beziehungsweise welche Strahlendosis verabreicht wird (siehe Kapitel „Behandlungsablauf – Strahlentherapie“).