Knochenmarkuntersuchung

Autor:  Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 23.03.2022 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e221601

Da bei einem Neuroblastom auch das Knochenmark befallen sein kann, ist bei allen Patienten im Rahmen der Erstdiagnose eine Knochenmarkuntersuchung erforderlich. Die Entnahme des Knochenmarks erfolgt durch Knochenmarkpunktion und/oder Knochenmarkstanzbiopsie.

Bei einer Knochenmarkpunktion entnimmt er Arzt mit Hilfe einer dünnen Hohlnadel wenige Milliliter Knochenmark aus dem Beckenkammknochen. Dort ist das Knochenmark nur durch eine relativ dünne Knochenschicht von der Haut getrennt, so dass die Entnahme ohne wesentliches Risiko erfolgen kann. Bei der Knochenmarkstanzbiopsie wird zwecks Gewinnung einer größeren Gewebemenge mit einer speziellen Hohlnadel ein etwa zwei Zentimeter langer Gewebezylinder aus dem Beckenkammknochen gestanzt.

Da bei einem Neuroblastom die Knochenmarkbeteiligung geringfügig sein kann beziehungsweise ein Befall oft lokal begrenzt ist, muss zwecks ausreichender Aussagekraft der Untersuchung entweder eine Knochenmarkpunktion an vier verschiedenen Stellen (auf beiden Seiten des Beckenknochens) erfolgen oder zwei Punktionen durch zwei Stanzbiopsien ergänzt werden.

Die Knochenmarkpunktion erfolgt bei größeren Kindern unter örtlicher Betäubung; eventuell wird zusätzlich ein Beruhigungsmittel verabreicht (Sedierung). Bei kleineren Kindern kann unter Umständen eine kurze Narkose (Allgemeinnarkose, Vollnarkose) zweckmäßig sein. Damit sollen die Schmerzen, die beim Ansaugen des Knochenmarkblutes entstehen, so gering wie möglich gehalten werden. Die Untersuchung kann ambulant durchgeführt werden und dauert meist nicht länger als 15 Minuten. Eine Knochenmarkstanzbiopsie erfolgt immer in Kurznarkose.

Das gewonnene Knochenmark wird anschließend vom Arzt unter dem Mikroskop feingeweblich und mit Hilfe von Spezialverfahren (zum Beispiel immunhistochemisch) auf das Vorhandensein von bösartigen Zellen untersucht.