Erhebung der Krankheitsgeschichte (Anamnese)

Autor:  Dr. med. habil. Gesche Tallen, Redaktion:  Maria Yiallouros, Freigabe:  Prof. Dr. med. Ursula Creutzig, Zuletzt geändert: 04.06.2020 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e30515

Vor Beginn jeder Behandlung wird sich der Arzt, der das Kind im Krankenhaus auf die Station aufnimmt - das ist meist ein Kinderarzt in der Ersten Hilfe, ein Neurochirurg oder ein Kinderonkologe - nach allen Einzelheiten der Krankheitsgeschichte erkundigen. Das heißt, er wird den Patienten beziehungsweise seine Angehörigen ausführlich nach Art, Beginn und Verlauf der Beschwerden sowie eventuellen Risikofaktoren (zum Beispiel Erbkrankheiten) befragen, auch wenn der überweisende Kinderarzt dies im Vorfeld schon einmal getan hat.

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Diese „Anamnese“-Erhebung sowie die anschließende körperliche Untersuchung mögen zwar angesichts der angespannten Situation für den Patienten und seine Angehörigen manchmal emotional unangenehm sein, sie tun aber nicht weh und sind unverzichtbar, denn nur so kann das Behandlungsteam das Kind und seine Probleme kennen lernen und in der Zukunft so mit ihnen umgehen, dass eine optimale Behandlung erfolgen kann.

Die Erhebung der Krankengeschichte gliedert sich meist in:

  • die aktuelle Anamnese: Es wird nach der Dauer und der Art der Beschwerden gefragt, die in die Klinik geführt haben und danach, was bisher diesbezüglich unternommen wurde.
  • die frühere Anamnese: Es wird zum Beispiel danach gefragt, wie die Schwangerschaft, die Geburt und die ersten Wochen nach der Geburt verlaufen sind, ob und wie lange gestillt wurde, nach den "Meilensteinen“ (wie erstes Krabbeln, erstes Sitzen, erstes Sprechen), nach dem Impfstatus, nach Kinderkrankheiten, nach anderen Erkrankungen und früheren Krankenhausaufenthalten, nach Allergien und den Ess- und Trinkgewohnheiten, nach Stuhlgang und Wasserlassen, ob und welche Medikamente eingenommen werden/wurden, nach besonderen Fähigkeiten und Schwächen.
  • die Sozialanamnese: Es wird zum Beispiel danach gefragt, wie und wo der Patient lebt, gegebenenfalls auch, welchen Kindergarten oder welche Schule er besucht, ob er dort gut zurechtkommt, ob die Eltern berufstätig sind.
  • die Familienanamnese: Es wird beispielsweise danach gefragt, ob und welche Erkrankungen es in den Familien der Angehörigen gibt/gab, ob es Geschwister gibt und diese gesund sind.

Natürlich kann man sich als Betroffener nicht immer gleich an alle Einzelheiten erinnern – das macht nichts. Es gibt genügend Gelegenheit, dem Behandlungsteam immer wieder neue Informationen zukommen zu lassen. Es ist immer hilfreich, das gelbe Heft bei sich zu haben [Gelbes Heft].